Steiermärkische Bauabgabe
Die Steiermärkische Bauabgabe hat 1995 die sogenannten Aufschliessungskosten ersetzt.
Anlässlich einer Erteilung einer Baubewilligung oder einer Genehmigung der Baufreistellung ist die Bauabgabe fällig.
Die Bauabgabe errechnet sich aus dem Produkt von Einheitssatz (1) je Quadratmeter und der Bruttogeschoßfläche (2). Das Erdgeschoß wird zur Gänze, die übrigen Geschosse (Keller, Obergeschosse, Dachgeschosse) werden zur Hälfte berechnet.
(1) Der Einheitssatz der Bauabgabe in der Steiermark beträgt € 8,72
(2) Bruttogeschoßfläche = Fläche je Geschoß, die von den Außenwänden umschlossen wird, einschließlich der Außenwände
Berechnungsbeispiel: Einfamilienwohnhaus, Aussenmaße: 9 x 10 m, Keller, Erdgeschoss, ausgebautes Dachgeschoß
| Baukörper | m² |
Einheitssatz | Summe |
| Erdgeschoß 9x10 m | 90 m² |
€ 8,72 |
€ 784,80 |
| Keller | 90 m²/2 |
€ 8,72 |
€ 392,40 |
|
ausgebautes Dachgeschoß (Mansarde) |
90 m²/2 |
€ 8,72 |
€ 392,40 |
| Gesamt | € 1.569,60 |










