Steiermärkische Ferienwohnungsabgabe


Im Jahr 2002 wurde durch die Steiermärkische Landesregierung das Steiermärkische Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz novelliert.
Die Gemeinden sind daher ermächtigt, eine Abgabe für Ferienwohnungen einzuheben.

Der Gemeinderat der Gemeinde St. Sebastian hat beschlossen, den gesetzlichen Rahmen im höchstmöglichen Ausmaß auszuschöpfen.

Die Höhe der Ferienwohnungsabgabe richtet sich nach der Nutzfläche der Wohnung.

Die für St. Sebastian gültigen Vorschreibungsbeträge sind daher:

 

 Nutzfläche der Wohnung Höhe der Abgabe pro Jahr  
 bis 30 m² € 150,-- 
 30 m² bis 70 m² € 200,-- 
 70 m² bis 100 m² € 250,-- 
 über 100 m² € 300,--