Wasserverbrauchsgebühr


Mit dem Anschluß an die öffentliche Wasserleitung der Gemeinde St. Sebastian entsteht die Gebührenpflicht für den Wasserzins.
Grundlage für die Berechnung der Wasserverbrauchsgebühr ist der Wasserverbrauch laut Wasserzähler, für Zweitwohnungen und Ferienhäuser ein monatlicher Pauschalbetrag. Dazu kommt die gesetzliche Mwst. in der Höhe von 10 %.

Der Preis pro Kubikmeter beträgt per 1. Jänner 2012 € 1,75 inkl. Mwst., die Wasserpauschale beträgt monatlich € 8,75 inkl. Mwst. Für im Bau befindliche Objekte beträgt die monaltiche Wasserverbrauchsgebühr € 3,85.

Die Wasserverbrauchsgebühr wird gemeinsam mit der Kanalbenützungsgebühr und der Wasserzählermiete in Form von Vierteljahres-Teilzahlungsbeträgen, berechnet auf Basis des Vorjahresverbrauches, vorgeschrieben.

Fälligkeitstermine: 15. 5., 15. 8., 15. 11. und 15. 2.(Jahresabrechung)

Berechnungsbeispiel:
 

Jahreswasserverbrauch (m³) 120 m³ 
Wasserverbrauchsgebühr pro Kubikmeter (m³) €     1,75 
Jahresbetrag    €  210,00 
zzgl. 10 % Mwst €    21,00 
Gesamt €  231,00 
Vierteljahresborschreibungsbetrag €    57,75 


 

Wasserleitungsbeitrag


Der Wasserleitungsbeitrag wird einmalig für alle Gebäude, Anlagen und Liegenschaften eingehoben, für welche eine

gesetzliche Anschlußpflicht besteht sowie für jene, die freiwillig an die öffentliche Wasserversorgungsanlage der
Gemeinde St. Sebastian angeschlossen werden. Gesetzliche Grundlage ist das stmk. Wasserleitungsbeitragsgesetz.

Der Wasserleitungsbeitrag ist nach Erteilung der Benützungsbewilligung bzw. mit erstmaliger Benützung der
Baulichkeit fällig.

Die Höhe des Wasserleitungsbeitrages ergibt sich aus dem Produkt des Berechnungsfaktors (1) mit dem Einheitssatz (2).
Dach- und Kellergeschoße bleiben unberücksichtigt, wenn sie nicht zu Wohn- oder Geschäftszwecken benützbar ausgebaut sind.

(1) Berechnungsfaktor: 1/2 der verbauten Fläche x Geschoßanzahl + 1
(2) Einheitssatz: € 6,18 zzgl. 10% Mwst.

Berechnungsbeispiel: Einfamilienwohnhaus, Aussenmaße: 9 x 10 m, Keller, Erdgeschoss, ausgebautes Dachgeschoß

 

Berechnungsbeispiel
 50 % der verbauten Fläche  =   45 m²  

 Anzahl der Geschoße (Erdgeschoß +

 ausgebautes Dachgeschoß + 1)

 = 3  
 x Einheitssatz  = €     6,18  
 Zwischensumme  = €  834,30  
 zzgl. 10 % Mwst.  = €    83,43  
 Gesatmsumme  = €  917,73