Mindestsicherung (Sozialhilfe)
Die Sozialhilfe hat die Aufgabe, hilfsbedürftigen Menschen die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen. Hilfsbedürftigkeit liegt vor, wenn der notwendige Lebensbedarf bzw. Lebensunterhalt weder durch den Einsatz der eigenen Kräfte und Mittel (Arbeitskraft, Einkommen und Vermögen) oder durch familiäre Unterhaltsleistungen noch aufgrund eines sozialversicherungsrechtlichen oder sonstigen vorrangigen Leistungsanspruchs gesichert werden kann (Prinzip der Subsidiarität).
Weitere Informationen erhalten Sie persönlich am Gemeindeamt in St. Sebastian.










